Soziale Dienste Jena

Alle Menschen sind gleich wertvoll

Jeder Mensch hat Fähigkeiten, die wir suchen müssen und an die wir anknüpfen können. Dabei akzeptieren wir jeden als selbstbestimmte Persönlichkeit und unterstützen ihn darin, sich seiner Stärken bewusst zu werden und diese zu nutzen, um sein künftiges Leben selbständig zu gestalten.
 

Wir arbeiten verstärkt an einem ganzheitlich orientierten Ansatz, der sich an den jeweiligen Lebenswelten und an den Bedürfnissen der Hilfeempfänger ausrichtet. Bei der Erstellung unserer Angebote sind wir flexibel und orientieren uns an den aktuellen Anliegen der von uns betreuten Menschen. Wir verstehen uns als Partner, treffen mit ihnen Vereinbarungen und bieten Verbindlichkeiten an. Wertschätzung Ihrer Person und Ihrer Situation sind Grundlage unserer Arbeit.

 

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FamilienAktivierungsManagement (§ 27 SGB VIII)

FAM (FamilienAktivierungsManagement) ist ein ambulantes, intensives, sechswöchiges Kriseninterventionsprogramm für Familien mit Kindern.

Das Programm der Familienaktivierung ist von der Grundannahme geprägt, dass Kinder am besten in einer Familie aufwachsen können und jedes Familiensystem das Potential für Verhaltensänderungen besitzt. Die Intention des Programms ist von daher die drohende Herausnahme eines oder mehrerer Kinder bzw. Jugendlicher zu vermeiden, in dem die Ressourcen der Familie gestärkt und die Funktionsfähigkeit eines Familiensystems wiederhergestellt wird.
 

Wer soll erreicht werden?

Familien, die sich in einer akuten Krise befinden und die Gefahr besteht, dass die Kinder außerhalb der Familie untergebracht werden müssen. Dies kann auch bei einer Rückführung der Kinder aus einer stationären Hilfe der Fall sein, da es sich dabei um die Veränderung der Familienstruktur handelt und es zu einer Krise kommen kann.

Die Familienaktivierung ist vorgesehen für Familien (Teilfamilien) mit Kindern im Alter zwischen 0 und 18 Jahren.

 

Was soll erreicht werden?

Das zentrale Ziel von FAM ist, eine drohende Fremdunterbringung der Kinder zu vermeiden, sofern dies dem Wohl der Kinder dient oder die Familie darin zu unterstützen, eine für sie angemessene Lösung zu finden. Die Sicherheit und der Schutz der Kinder sind zentral. Ein weiteres untrennbares Ziel liegt in der Bearbeitung der anliegenden Probleme, die die aktuelle Krise unmittelbar oder mittelbar herbeigeführt haben.
 

Prinzipiell wird sowohl mit den Eltern als auch mit den Kindern gearbeitet. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt jedoch auf der Elternarbeit, da sie die Agenten des Erziehungshandelns sind.
 

Nachbetreuung (§ 27ff. SGB VIII)

Wer soll erreicht werden?

Erreicht werden sollen Kinder, Jugendliche und Familien, die im Rahmen einer SPFH, EB oder ISE betreut werden und das Setting der klassischen Hilfeform nicht gegeben ist.
Die Hilfe kann ggf., durch die Fähigkeit der Selbstverantwortungsübernahme, bestehende Ressourcen, Eigenmotivation und gute Umsetzung der erlernten Handlungsstrategien innerhalb der Familie, schon frühzeitiger beendet oder die Ablösephase verkürzt werden.

Wenn nach Beendigung der Hilfe absehbare Termine oder Herausforderungen anstehen, bei denen die Hilfeempfänger trotz der Beendigung der Hilfe erneut kurzzeitig Unterstützung benötigen und sie dies auch anzeigen, dann besteht die Möglichkeit im Rahmen eines geringen Stundenpools die Familie nach zu betreuen.
 

Was soll erreicht werden?

  • Frühzeitige Verselbstständigung
  • Verkürzung der Dauer der Hilfe
  • Stärkung der Eigenverantwortung
  • Erleichterung des Ablöseprozesses des Klienten
  • Neue Qualität von flexiblen Hilfsangeboten entsprechend dem individuellen Hilfebedarf
  • Sicherheit des Hilfeempfängers, sich in Krisensituationen zeitnah und unbürokratisch an einen vertrauten Helfer wenden zu können

 

Wie sollen die Ziele erreicht werden?

Es wird durch individuelle Planung und Absprachen des zeitlichen Rahmens und des Umfangs der eventuellen Nachbetreuung mit dem Klienten, dem Helfer und dem ASD-Mitarbeiter angestrebt, die Ziele zu erreichen. Zudem soll ein gemeinsames Gespräch zum Stand der Hilfe und der erreichten Ziele mit Helfer und Klient stattfinden. In diesem Gespräch sollen u.a. folgende Inhalte behandelt werden:
 

  • Motivationsarbeit
  • Aufzeigen von Erfolgen
  • Lösungsorientiertes Arbeiten

Flexible Hilfen (§ 27 (2) SGB VIII)

Die methodischen und inhaltlichen Ansätze zur Umsetzung ergeben sich aus den Konzeptkapiteln SPFH und EB.

 

Wer soll erreicht werden?

Die ambulanten flexiblen Hilfen sind für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene sowie deren Familien in vielfältigen sehr individuell ausgerichteten Problemlagen geeignet, bei denen eine eindeutige Zuweisung „klassischer“ ambulanter Hilfen zur Erziehung nach z.B. §30 oder §31 nicht angezeigt, bzw. nicht möglich sind. Die flexible Hilfe passt sich an den verändernden Bedürfnisschwerpunkten der einzelnen Familienmitglieder an. Die Aufgabe des Leistungserbringers/ Sozialarbeiters ist es, den Fokus der Hilfe je nach Bedarf der Familie zwischen Elternarbeit und Arbeit mit den Kindern dem Bedarf nach zu gewichten.
 

Was soll erreicht werden?

  • Das Kindeswohl ist gesichert oder eine Lösung, die von allen Beteiligten getragen wird, ist gefunden
  • Die einzelnen Familienmitglieder erleben sich als selbstwirksam
  • Ab-(Los)lösungsprozesse werden begleitet
  • Familie ist an anderen Helfern/ Unterstützungssystemen angebunden
     

Wie soll das Ziel erreicht werden?

Inhaltlich wird sich nicht auf eine bestimmte Hilfeform festgelegt. In der flexiblen Hilfe existieren z.B. Arbeitsansätze aus der SPFH und der Erziehungsbeistandschaft nebeneinander. Es gilt, dass Inhalt und Form des Hilfeangebotes dem jeweiligen Einzelfall so anzupassen sind, dass schwierige Lebenssituationen insbesondere durch die Förderung und Stärkung der vorhandenen Fähigkeiten und Kenntnisse der hilfesuchenden Menschen von diesen selbst bewältigt werden können. Je nach dem wo der aktuelle Fokus im Bedarf der Familie liegt, reagiert der Hilfeerbringer flexibel und richtet die angewandte Methodik danach aus. Hier handelt es sich um ein Zusammenspiel bewährter Hilfeansätze in unterschiedlicher und veränderbarer Gewichtung. Inhalte von SPFH, EB, Familienpflege etc. werden als Methodik/ Bausteine verstanden und angewendet. 
 

Begleitende Familienstabilisierung (§§ 27/31 SGB VIII)

Wer soll erreicht werden?

Die Familienstabilisierung richtet sich an Familien und Jugendliche, die mit ihren Besonderheiten nicht dem Zielanspruch und dem Zeitrahmen der „klassischen“ Hilfe entsprechen. Dies können Familien mit chronischen Strukturkrisen und kognitiven, psychischen sowie körperlichen Einschränkungen sein, die durch ihre Sozialisation schwer beeinträchtigt sind und die nur über wenige Bewältigungsstrategien verfügen. Mit diesem Angebot erhalten diese eine längerfristige und begleitende Unterstützung. Die Hilfe wendet sich außerdem an Familien, die aufgrund ihrer individuellen, persönlichen Situation (z.B. psych. Erkrankungen, Einschränkung der kognitiven Fähigkeiten) nicht dauerhaft auf die notwendigen Ressourcen zurückgreifen können, um das Kindeswohl zu sichern.

Die Ziele in diesen Hilfen können nur erreicht und die Ergebnisse aufrechterhalten werden, wenn dauerhafte Unterstützung und Kontrolle gewährleistet sind. Durch die Langzeitbetreuung können die Ressourcen der betroffenen Familien, die dem Kindeswohl förderlich sind, gestärkt und aufrechterhalten werden (z.B. emotionale Bindung, etc.). 
 

Mögliche Indikatoren für die begleitende Familienstabilisierung:

  • Vermeidung von KWG- Situationen, außerhäuslicher Fremdunterbringung
  • Durch Mangel an sozialen Bindungen und familiären Beziehungen sind die Möglichkeiten einer schnellen und kurzfristigen Hilfe bzw. sozialen Integration/ Anbindung in der Regel nicht gegeben
  • Chronische Strukturkrisen, wiederkehrende, phasenweise Überforderung, 
  • eingeschränkte Entwicklungsfähigkeit der Eltern durch psychische Erkrankungen oder geistige Einschränkungen
  • Bereits kleine Lebensereignisse führen zu Prioritätenverschiebung, so dass die erarbeiteten Fähigkeiten/ Kompetenzen/ Grundstrukturen nicht aufrechterhalten werden können.
  • Dies führt zu Überlastung, Ohnmachtsgefühlen und Handlungsunfähigkeit der Eltern
  • In Krisen verfügen die Eltern nicht über die Fähigkeit erforderliche emotionale Stabilität/ Verlässlichkeit herzustellen, um den Kindern die notwenige Sicherheit bei der Bewältigung ihrer Entwicklungsaufgaben zu bieten
  • Verfestigte soziale Schwierigkeiten
  • Die stetige Entwicklung der Kinder bringt neue Herausforderungen mit sich, die auf Grund der eingeschränkten Entwicklungsfähigkeit der Eltern in besonderer Weise begleitet werden müssen
  • die zeitliche Begrenzung einer klassischen Familienhilfe kann bei besonders belasteten Familien zu Ängsten, emotionaler Überforderung und massiver Unsicherheit führen und vorherige Verhaltensmuster aufleben lassen
  • Keine akute KWG
  • Eltern-Kind Bindung vorhanden

 

Was soll erreicht werden?

  • Familiensystem bleibt erhalten und ist stabilisiert
  • Kindeswohlgefährdende Situationen sind rechtzeitig erkannt und bearbeitet
  • Maßnahmen zur Stärkung von Ressourcen und zur langfristigen und dauerhaften Stabilisierung sind getroffen
  • Hilfeempfänger erlebt Selbstwirksamkeit 
  • Rückfall in alte Verhaltensmuster ist vermieden
  • Das Kind erhält die Chance sich in seiner Herkunftsfamilie altersgerecht zu entwickeln und eigene Ressourcen zu erkennen

 

Wie soll es erreicht werden?

  • Längerfristige kontinuierliche Begleitung der Hilfeempfänger
  • Umsetzung der Ziele mittels Methoden aus den Bereichen der Familienhilfe, der Erziehungsbeistandschaft
  • Längerfristige kontinuierliche Begleitung der Hilfeempfänger
  • Methodische Anleitung, Umsetzung der Ziele mittels Methoden aus den Bereichen der SPFH, des EB etc.
  • Niedrigschwellige Arbeit: Kompetenzgewinnung durch Modelllernen, Hilfen bei der Verständigung, Sensibilisierung der Eltern hinsichtlich kindlicher Entwicklungsschritte und Sensibilisierung der Kinder hinsichtlich psychischer Erkrankungen oder geistiger Einschränkung der Eltern, Tagesstrukturierung und Erarbeitung von Routinen
  • Begleitende Arbeit um erarbeitete Strukturen/ Routinen aufrecht zu erhalten
  • Kompensatorische Arbeit im Einzelfall (bei starken psychischen und geistigen Einschränkungen) und Erschließung zusätzlicher Hilfen (AbW, gesetzliche Betreuung, Schülernachhilfe etc.)

Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)

Wer soll erreicht werden?

Zielgruppe der Hilfe sind junge Volljährige, die aufgrund ihrer individuellen Situation noch Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Der Stand der Persönlichkeitsentwicklung des Leistungsberechtigten muss unterhalb des in diesem 18 – 27 Lebensalter allgemein erreichten Niveaus der Sozialisation liegen. 
Beurteilungsmerkmale sind u.a.: 

•    der Grad der Autonomie
•    der Stand der schulischen bzw. beruflichen Ausbildung
•    die Beziehungen zur sozialen Umwelt 
•    die Fähigkeit zur Bewältigung der Anforderungen des täglichen Lebens
 

Was soll erreicht werden?

•    Berufliche/ schulische Perspektive ist geklärt
•    Finanzielle Grundsicherung ist gegeben
•    Gegebenenfalls ist eigener Wohnraum bezogen
•    Beziehungen zur sozialen Umwelt sind stabil
•    Eine Alltagsstruktur ist geschaffen
•    Problemlagen werden eigenständig erkannt und geklärt
•    Selbstständigkeit bei Behördenangelegenheiten ist erreicht
 

Wie sollen die Ziele erreicht werden?

•    Begleitung zu Behörden und Ämtern
•    Unterstützung/ Anleitung bei Antragsstellungen
•    Kommunikationstraining
•    Modelllernen
•    Strukturplanung
•    Selbstreflexionstraining
•    Selbstständigkeitstraining
•    Zukunftswerkstatt

Ambulant betreutes Wohnen

Unsere Leistungsangebote:

Unsere Leistung des Ambulant Betreuten Wohnens richtet sich gemäß nach §§ 78, 113 SGB IX.

 

Wir sind für Menschen da:

  • Mit oder mit drohender Behinderung
  • Die wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind
  • Bei denen dringend eine Alltagsentlastung und –begleitung angezeigt ist
  • Die im eigenen Wohnraum leben und ambulant betreut werden können
  • Die vorübergehend oder für längere Zeit Unterstützung in der selbständigen Lebensführung benötigen

 

Betreuung im häuslichen Umfeld heißt:

  • Eigenständigkeit
  • Sicherheit
  • Stabilisierung
  • Begleitung
  • Unterstützung
  • Anleitung
  • Beratung

 

Unsere Angebote:

  • Haushaltsführung und -strukturierung
  • Behördenkontakte
  • Sicherung der materiellen Existenz
  • Alltagsstrukturierung
  • Selbstversorgung und Alltagsbewältigung
  • Realisierung von wichtigen Arztterminen und Therapien
  • Beruhigung von sozialen und psychischen Krisensituationen
  • Beratungsgespräche mit Hilfeempfängern und Angehörigen
  • Schaffung von Entlastungs- und Ausgleichszeiten, auch für Eltern
  • Kontakte im sozialen Umfeld
  • Teilnahme an Gruppenarbeiten wie Jahreszeitfesten, Frühstücken, …

Aktuelle Termine

Es werden bald wieder hier Gruppenaktivitäten angeboten. Wir freuen uns auf euch!

Veranstaltungen

  • Elternfrühstück
  • Kaffeeklatsch
  • Familienwandertage
  • Ferien- und Freizeitgestaltung
  • Projektarbeit
  • Gruppenangebote
     
  • André Zacharias
    Teamleiter
    Diplom Sozialpädagoge/ Sozialarbeiter (FH) 
    Zusatzqualifikationen: Zertifizierter Praktikantenanleiter,
    Systemische Perspektive, FAM (FamilienAktivierungsManagement)
     
  • Nicole Rennebach
    Erziehungswissenschaftlerin (M.A.)
    stellvertretende Teamleitung
    Zusatzqualifikationen: FAM (FamilienAktivierungsManagement)
     
  • Peggy Gerullis
    Diplom Sozialpädagogin/ Sozialarbeiterin (FH)
    Zusatzqualifikationen: Zertifizierte Praktikantenanleiterin
     
  • Ulrike Mundstock
    Diplom Sozialpädagogin

 

  • Susann Rothe
    Diplom Sozialpädagogin/ Sozialarbeiterin (FH)

 

  • Tino Bauer
    Erziehungswissenschaftler (M.A)

 

  • Nicole Genz
    B.A. Sozialpädagogin/ Sozialarbeiterin (FH)

Informationen zur Anmeldung

Sie haben Fragen an uns und suchen Beratung? Dann wenden Sie sich an den Teamleiter André Zacharias.

Ansprechpartner

André Zacharias
Teamleiter

 

Drackendorfer Straße 12 A
07747 Jena

 

Telefon: 03641 363155
Mobil: 0178 8788344

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