Kinderschutz in Einrichtungen der Jugendhilfe konzeptionell verankern
Anmeldung möglich (13 Plätze sind frei)
Kursnr. | 2541 |
Beginn | Do., 31.08.2023, 09:00 - 16:00 Uhr |
Dauer | 2 Tage |
Kursort | Institut 3 L / Regionalbüro Dresden |
Gebühr | 185,00 € |
Teilnehmer | 8 - 16 |
Kursbeschreibung
In der Novellierung des KJHG im Mai 2021 wird zur Sicherung der Rechte und des Wohls von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung „die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt, geeignete Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde“ (vgl. §45) gefordert. Die Träger sind gefordert, Schutzkonzepte für ihre jeweiligen Einrichtungen zu entwickeln.
In der Veranstaltung sollen die Grundlagen für Schutzkonzepte und Gefährdungsanalysen vorgestellt werden. So wird für die Teilnehmenden deutlich, auf welchen Ebenen und mit welchen Akteuren diese Schutzkonzepte für die jeweilige Einrichtung zu erarbeiten sind. Im Rahmen der Fortbildung wird für die teilnehmenden Einrichtungen eine Empfehlung entwickelt, wie der weitere Prozess gestaltet werden könnte.
Diese Veranstaltung eignet sich für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die sich auf den Weg zur Entwicklung von modernen Schutzkonzepten mit ihrem Träger begeben wollen.
Schwerpunkte:
- Was sind Schutzkonzepte und Gefährdungsanalysen
- Wer wird beteiligt?
- Was braucht es für die Entwicklung von Schutzkonzepten?
- Wenn gewünscht: Empfehlungen für die konkrete Einrichtung der Teilnehmer:innen
Zielgruppe: pädagogische Fachkräfte
Referentin: Felicia Fischer (Referentenwechsel)
Kindheitspädagogin (B.A.), Sozialarbeiterin (M.A.), Mitarbeiterin Institut 3L,
Fachberaterin im Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“
Kursgebühr: 185,00 Euro (inklusive Getränken und Mittagsimbiss)
Anmeldung: bis 01.08.2023